Um Ihnen den Alltag zu erleichtern, bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit Online ein Folgerezept zu beantragen. Das heißt ein bereits zuvor verschriebenes Medikament, welches zur Weiterbehandlung erneut ausgestellt werden muss.
Voraussetzungen:
Ihre Gesundheitskarte wurde dieses Quartal bereits in der Praxis eingelesen (nur für gesetzlich Versicherte).
Das Rezept wurde zuvor durch unsere Praxis bereits einmal ausgestellt.